MENÜ

Weihnachtsspecial

Ordnungswidrigkeiten

4.699.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden 2013 im Straßenverkehr begangen, davon waren 2.120.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden als normverletzendes menschliches Verhalten betrachtet. Der Unterschied besteht darin, dass Straftaten als krimineller Akt bezeichnet werden, die folglich dem Strafrecht zuzuordnen sind. Bei einer Straftat ist der Schuldvorwurf so stark, dass nach dem Gesetz eine vom Staat anzuordnende und zu vollziehende Bestrafung vorgesehen ist. Ordnungswidrigkeiten werden hingegen als eine nichtkriminelle Handlung bezeichnet, welche von der Verwaltung geahndet und mit einem Bußgeld verhängt werden. Der Unrechts- und Schuldgehalt ist bei ordnungswidrigen Vergehen deutlich weniger schwerwiegend. Ein geplantes Vorgehen wird bei Ordnungswidrigkeiten oftmals auch nicht unterstellt, wie beispielsweise beim Parken im Parkverbot.

nach Oben

PTS-Prüftechnik GmbH
Hauptsitz
Bettringer Straße 42
73550 Waldstetten

Werk 2
Gottlieb-Daimler-Straße 20
73550 Waldstetten

Telefon: +49 7171 / 9080 071
Telefax: +49 7171 / 9080 072
Fax PC: +49 7171 / 9080 073
E-Mail: info(at)pts-prueftechnik.de

Niederlassungen Schwäbisch Gmünd
Güglingstraße 68
73529 Schwäbisch Gmünd

Güglingstraße 106
73529 Schwäbisch Gmünd

Niederlassung Kreut
Burgwaldring 11
86697 Oberhausen / Kreut

Niederlassung Gifhorn
Braunschweiger Str. 108
38518 Gifhorn

Niederlassung Remshalden
Fellbacher Straße 37
73630 Remshalden



YouTube  PTS-Prüftechnik GmbH
  Facebook  PTS-Prüftechnik GmbH
  Instagram PTS-Prüftechnik GmbH
  Linkedin PTS-Prüftechnik GmbH
    Anfahrt PTS-Prüftechnik GmbH
Wir weisen darauf hin, dass durch Anklicken der Social-Media-Buttons ggf. personenbezogene Daten an den jeweiligen Plattformanbieter weitergeleitet werden. Durch das Anklicken der Social-Media-Buttons willigen Sie der Datenübertragung ein.

Impressum | Datenschutz | Sitemap | Glossar | Einkaufsbedingungen | Cookie-Einstellungen |Login

nach Oben