4.699.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden 2013 im Straßenverkehr begangen, davon waren 2.120.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden als normverletzendes menschliches Verhalten betrachtet. Der Unterschied besteht darin, dass Straftaten als krimineller Akt bezeichnet werden, die folglich dem Strafrecht zuzuordnen sind. Bei einer Straftat ist der Schuldvorwurf so stark, dass nach dem Gesetz eine vom Staat anzuordnende und zu vollziehende Bestrafung vorgesehen ist. Ordnungswidrigkeiten werden hingegen als eine nichtkriminelle Handlung bezeichnet, welche von der Verwaltung geahndet und mit einem Bußgeld verhängt werden. Der Unrechts- und Schuldgehalt ist bei ordnungswidrigen Vergehen deutlich weniger schwerwiegend. Ein geplantes Vorgehen wird bei Ordnungswidrigkeiten oftmals auch nicht unterstellt, wie beispielsweise beim Parken im Parkverbot.